Haben Sie Schulden? Was können Sie tun?

Nur keine Panik, es gibt immer eine Lösung!

  1. Sie wollen und können zahlen: Nehmen Sie Kontakt mit einem Gerichtsvollzieher auf.

  2. Sie wollen, können aber nicht zahlen: Nehmen Sie Kontakt mit einem Gerichtsvollzieher auf. Gemeinsam können Sie überlegen, ob ein Zahlungsplan vereinbart werden kann.

  3. Sie möchten die Rechnung anfechten: Dann sollten Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Was können Sie noch tun?

Sie sind eine Privatperson mit privaten Schulden

Sie haben mehrere Schulden und wollen zahlen, sind jedoch nicht dazu in der Lage? Dann können Sie die Hilfe einer anerkannten Schuldenvermittlungsstelle, eines Gerichtsvollziehers mit Mediatorfunktion oder eines Rechtsanwalts mit Mediatorfunktion in Anspruch nehmen.

Sie sind ein selbständiger Unternehmer mit privaten Schulden und Schulden im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit

In Bezug auf Ihre Privatschulden können Sie sich direkt an eine anerkannte Schuldenvermittlungsstelle, einen Gerichtsvollzieher mit Mediatorfunktion oder einen Rechtsanwalt mit Mediatorfunktion wenden. Wegen Ihrer geschäftlichen Schulden, für die spezielle Verfahren für die Fortführung der Geschäftstätigkeit oder für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgeschrieben sind, sollten Sie sich an spezialisierte Beratungsstellen oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Beratungsstellen speziell für Selbständige in Schwierigkeiten

Flandern Brüssel Wallonie

DYZO 

info@dyzo.be oder telefonisch unter 02/897.22.80 (montags bis freitags, von 9 Uhr bis 12 Uhr)

Centrum voor Ondernemingen in moeilijkheden (COm) - Centre pour Entreprises en Difficulté (CED)

Ced@beci.be oder telefonisch unter  02/533.40.90

Entreprises en Rebond 

Boeren op een Kruispunt 

0800 99 138 (kostenlos)

   

Wat kan een erkende dienst voor schuldhulpverlening voor u doen?

Anerkannte Schuldenvermittlungsstellen haben die Aufgabe, Ihnen zu helfen. Sie arbeiten kostenlos und vertraulich und sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Damit eine gute Lösung gefunden werden kann, sollten Sie alle relevanten Informationen mitteilen, also Ihre Schulden, Ihr Einkommen und Ihre monatlichen Ausgaben. Die Mitarbeiter bei diesen Stellen, häufig Sozialarbeiter, ermitteln mit Ihnen gemeinsam den Betrag, den Sie monatlich zurückzahlen können, erstellen einen Vorschlag für einen Zahlungsplan und setzen sich in Ihrem Namen mit Gläubigern, Inkassobüros und Gerichtsvollziehern in Verbindung.

Gerichtsvollzieher mit Mediatorfunktion und Rechtsanwälte mit Mediatorfunktion bieten die gleichen Dienste an, allerdings entgeltlich.

Je nach Einzelfall stehen verschiedene Ansätze zur Verfügung, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen.

Schuldenvermittlung

Sie können einen Sozialarbeiter aufsuchen, um sich beraten zu lassen und einen Schuldenbereinigungsplan für eine bestimmte Rechnung zu erstellen oder mit einem bestimmten Gläubiger zu vermitteln (z. B. für Gas, Strom, Wasser, Steuern ...).

Finanzielle Beratung

Sie haben nur geringe Schulden und können Ihr Einkommen allein verwalten, aber der Sozialarbeiter kümmert sich um Ihren Fall, um Ihre Ausgaben zu überwachen.

Haushaltsführung

Ihr gesamtes Einkommen wird von dem für Ihren Fall zuständigen Sozialarbeiter verwaltet, der auch damit betraut ist, sämtliche vereinbarten Zahlungen von einem separaten Konto aus zu veranlassen. Ihre Geldmittel werden auf ein separates Abbuchungskonto überwiesen, und zwar so, dass Sie immer noch in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. In einigen Fällen wird die Haushaltsführung mit einer sogenannten kollektiven Schuldenregelung ergänzt oder wird – beispielsweise durch ein Gericht – zwingend angeordnet.

Kollektive Schuldenregelung

Wenn Sie kein selbständiger Unternehmer sind und nicht in der Lage sind, Ihre Schulden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuzahlen, kann ein Schuldenvermittler Ihr Einkommen verwalten und Ihnen bei der Rückzahlung Ihrer Schulden helfen. Der Antrag muss beim Arbeitsgericht des Bezirks gestellt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, bestellt es einen Schuldenvermittler. Das kann ein Rechtsanwalt, eine anerkannte Stelle oder ein Gerichtsvollzieher sein. Sie können den Antrag selbst stellen, die Dienste einer Schuldenvermittlungsstelle (kostenlos) oder die eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. 

Als selbständiger Unternehmer können Sie sechs Monate nach der Einstellung Ihrer Geschäftstätigkeit oder nach einer Insolvenz eine kollektive Schuldenregelung beantragen. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre privaten Schulden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls entschuldet.

Vorläufiger Verwaltung

Wenn Sie volljährig sind, aber nicht in der Lage sind, sich um Ihr Vermögen zu kümmern (Geschäftsunfähigkeit aus medizinischen Gründen – bestätigt durch ein Attest), kann der Friedensrichter einen vorläufigen Verwalter für Sie bestellen. Dieser gesetzliche Vertreter kümmert sich um den Schutz Ihres Vermögens. Diese Person hat die Aufgabe, Maßnahmen und Entscheidungen in Ihrem Interesse zu treffen. Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein Interesse an der Bestellung eines vorläufigen Verwalters hat. Das können Sie selbst sein, beispielsweise aber auch ein Familienmitglied, ein Bekannter oder ein Sozialarbeiter. Der Antrag muss beim Friedensrichter gestellt werden, der für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.